1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von OCS GmbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von OCS GmbH bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von OCS GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Der Umfang, der von OCS GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der OCS GmbH festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen der OCS GmbH. OCS GmbH behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch OCS GmbH als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hard-/Software oder Hard-/Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler OCS GmbH unverzüglich anzuzeigen. OCS GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. OCS GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet. OCS GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6. Lieferfrist

Von OCS GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von der OCS GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der OCS GmbH, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist OCS GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt OCS GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder OCS GmbH einen höheren Schaden nachweist.

8. Gefahrenübergang, Gewährleistung

Dem Kunden ist bekannt, dass Standard- und Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. OCS GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Soweit OCS GmbH gemäß gesonderter Vereinbarung Software installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen der OCS GmbH gemeinsam mit dem Mitarbeiter der OCS GmbH – unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. OCS GmbH kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann OCS GmbH darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. OCS GmbH wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Hard-/Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

9. Haftung

Eine Haftung der OCS GmbH für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch OCS GmbH oder wurde durch OCS GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. OCS GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. OCS GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.

10. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Erhalt der Ware (Rechnungsstellung) ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist OCS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder OCS GmbH einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der OCS GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Schuldet der Kunde der OCS GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von der OCS GmbH erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Pflegeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt.

11. Eigentumsvorbehalt

OCS GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Hardware, den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der OCS GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

12. Umfang der Rechtseinräumung

OCS GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Ergänzend gelten die Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers. Die erhaltenen Datenträger dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf keiner gesonderten Rechtseinräumung. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet OCS GmbH im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an. Das Dekompilieren oder die Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. OCS GmbH behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

13. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, OCS GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Hard-/Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der OCS GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. OCS GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der OCS GmbH geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der OCS GmbH geschlossenen Verträgen, ohne die Zustimmung der OCS GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt die OCS GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Schlussbestimmungen

Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der OCS GmbH sowie Gerichtsstand ist Mannheim.
Ergänzend zu den AGBs kommen zusätzliche Bedingungen für Software-Betreuung und die Erstellung individueller Anwendungen zur Anwendung

Ihre Fragen hierzu richten Sie bitte per E-Mail an
OCS GmbH Mannheim Geschäftsleitung   Mannheim, den  01.12.2020